Allgemeine Geschäftsbedingungen der Journalistenwerkstatt
Vertragsgegenstand
1) Nutzungsrecht
Die von der Journalistenwerkstatt erstellten Texte dürfen vom Auftraggeber unbegrenzt genutzt, vervielfältigt, gedruckt und verändert werden. Das Urheberrecht bleibt davon unberührt, da es nach geltendem Gesetz nicht übertragbar ist. Auftraggeber dürfen den Autor, der den Text erstellt hat, gerne nennen, es besteht dazu aber von unserer Seite aus keine Verpflichtung.
2) Texte schreiben lassen
Mit Auftragserteilung verpflichtet sich der Kunde zur Abnahme der Texte. Der Preis pro Wort wird individuell festgelegt. Ausschlaggebend ist dabei die Länge der Texte, der Rechercheaufwand und ob der Text in html formatiert sein soll. Für das Erstellen von relevanten Keywords gibt es günstige Pauschalen, gerne liefert der Auftraggeber die gewünschten Schlagwörter selbst an bei Auftragserteilung. Unter gewissen Umständen ist auch das nachträgliche Einfügen von Keywords noch möglich, ohne dass Gebühren anfallen. Ausschlaggebend hierfür ist der Aufwand und wie weit die Textproduktion bereits fortgeschritten ist.
3) Korrektorat und Lektorat
Für Korrektorat und Lektorat gelten besondere Bedingungen, die im Einzelfall individuell ausgehandelt werden müssen. Generell sind Korrekturen ab 1 Cent / Wort möglich.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei wissenschaftlichen Arbeiten und Dissertationen keine Gewähr für vollständigen und fachlich korrekten Inhalt Ihrer Texte übernehmen können.
4) Änderungswünsche
Mit Übergabe der produzierten Texte, die zu diesem Zeitpunkt noch vollständiges Eigentum der Journalistenwerkstatt sind, an den Auftraggeber beginnt eine Frist von 3 Werktagen für eventuelle Korrekturen und Änderungswünsche. Dabei erfolgt die Erstkorrektur kostenlos, jeder weitere Änderungswunsch wird mit 15% des Auftragswerts berechnet. Nach einer etwaigen Korrektur hat der Kunde wieder 3 Werktage Zeit, um den Text anzunehmen.
5) Abnahme der Texte
Nach Ablauf dieser Frist gilt der Text automatisch als angenommen, wenn der Kunde sich nicht mit einem Änderungswunsch meldet Auftraggeber können aber natürlich auch schon während dieser drei Tage per Email oder Telefon Bescheid geben, dass sie mit den Texten zufrieden sind, um den Text schneller nutzen zu dürfen. Sie erhalten dann eine Rechnung mit der Bankverbindung, auf die der Betrag innerhalb von 7 Werktagen zahlbar ist. Es gilt der im Vorfeld ausgemachte Preis. Ist der Text länger geworden, zahlt der Kunde nur die Anzahl an Worten, die er beauftragt hatte. Ist der Text kürzer als vereinbart, zahlen Auftraggeber nur die tatsächlich geschriebenen Worte. Pauschalen, die für die Textproduktion verhandelt wurden (vor allem bei sehr langen Texten mit hohem Rechercheaufwand), betrifft dies nicht. Mahngebühren fallen ab dem ersten Verzug an, für die Bearbeitung eines Zahlungsverzuges wird eine Gebühr von 2,50€ erhoben. Alle 14 Tage überprüfen wir im Verzugsfall den Geldeingang.
6) Bezahlung der Texte
Bis zur vollständigen Bezahlung der Texte dürfen Sie durch den Auftraggeber weder verwendet noch gespeichert oder weitergegeben werden. Im Fall eines Änderungswunsches ist die Email zu löschen, die den Originaltext enthält. Die Übertragung der Nutzungsrechte aus Punkt 1) beginnt, wenn das Geld vollständig bei der Journalistenwerkstatt eingegangen ist. Kunden, die per Vorauskasse bezahlen, sind also deutlich im Vorteil, da sie Ihre Texte sofort nach Erhalt auch verwenden dürfen. Weiterhin gewährt die Journalistenwerkstatt den Auftraggebern ein Skonto in Höhe von 3% des Auftragswertes bei Zahlung des Gesamtbetrages per Vorauskasse.
7) Datenschutz
Für einen gültigen Auftrag werden personenbezogene Daten benötigt, wie der vollständige Name, sowie Name und Anschrift des Unternehmens. Außerdem ist die Angabe einer Emailadresse erforderlich, eine Telefonnummer kann optional angegeben werden. Diese Daten werden von der Journalistenwerkstatt gemäß der Datenschutzerklärung gespeichert und verarbeitet, eine Weitergabe an Dritte ist nicht vorgesehen. Durch die elektronische Übermittlung per Email werden Daten aus Aufträgen auch Drittanbietern bekannt, die Journalistenwerkstatt ist über web.de erreichbar. Hier finden Sie Hinweise zum Datenschutz des Unternehmens.
7.1) personenbezogene Daten
Damit Auftraggeber Ihre Daten nicht für jeden Auftrag erneut angeben müssen, werden personenbezogene Daten außerdem in einer Kundendatenbank auf einem PC abgelegt. Es haben insgesamt 3 Mitarbeiter auf diese Daten zugriff, die mit dem Erstellen von Rechnungen usw. zu tun haben. Die Daten dürfen nur intern zu Unternehmenszwecken kommuniziert werden. (Internetrecherche, Textproduktion, Buchhaltungsvorgänge) Alle Informationen zum Datenschutz der Journalistenwerkstatt finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
8) Vertragsgestaltung
Der Vertrag wird gemäß den auf der Webseite veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen. Kunden haben so jederzeit die Möglichkeit, auf den gespeicherten Vertragstext zuzugreifen. Eine individuelle Berechnung der Kosten für Textproduktion und Korrektorat sowie Lektorat erhält der Auftraggeber per Email. Mit der Auftragserteilung stimmt der Auftraggeber den Bedingungen zu und erkennt den Vertrag an. Der Vertrag findet üblicherweise auf dem elektronischen Postweg statt und liegt damit sowohl beim Kunden als auch bei der Journalistenwerkstatt vor. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, Fehler in der Eingabe während des Bestellvorgangs zu korrigieren. Bei kurzfristigen Änderungswünschen empfiehlt sich ein direkter Anruf unter 0163 / 222 37 91. Ist der Auftrag schon in Bearbeitung, können Änderungswünsche ausschließlich gegen eine Gebühr berücksichtigt werden. Im zu prüfenden Einzelfall, also wenn die Bearbeitung bzw. Erstellung des Textes noch nicht weit fortgeschritten ist, können Änderungswünsche ggf. unter Kulanz kostenfrei berücksichtigt werden.
9) Haftungsausschluss
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, falls der Kunde gegen diese Ansprüche auf Schadensersatz erhebt.
10) Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Der Vertrag unterliegt dem deutschen Recht, Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Dresden.
10.1) Auszüge aus dem BGB
Die entsprechenden Regelungen gemäß § 306 BGB kommen zum Einsatz, diese lauten wie folgt:
(1) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
(2) Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Absatz 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.